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Ruhestörung durch Lautsprecher – was ist erlaubt und was ist verboten?

Hitachi LautsprecherSicherlich kennen Sie die Situation auch: Ihre nächste Geburtstagsfeier steht an oder Sie möchten einfach nur einen Partyabend mit Freunden verbringen und dabei ausgelassen tanzen und gerne auch etwas lauter Ihre Lieblingsmusik hören. Und plötzlich stehen Ihre Nachbarn – oder im schlimmsten Fall sogar die Polizei – vor der Tür. Ruhestörung! Es gibt im Leben nun einmal verschiedene Anlässe, an denen es etwas lauter wird. Doch welche Regeln Sie beachten sollten, und was wann erlaubt und verboten ist, möchten wir Ihnen hier genauer erläutern sowie ein paar Tipps geben.

Ruhestörung: Was sagt das Gesetz?

Ruhestörung durch Lautsprecher - was ist erlaubt und was ist verboten?In Deutschland gibt es klare Gesetze, auch was die Ruhestörung durch Lärmbelästigung angeht. Hier gilt ganz klar für jeden: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist absolute Ruhezeit. Während dieser 8 Stunden dürfen Sie keinerlei Lärm und Lautstärke verursachen, welcher anderen Menschen in Ihrer Umgebung belästigt, beeinträchtigt oder deren Schlaf stört.

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Dennoch müssen Sie nicht komplett auf Musik oder Fernsehen verzichten, sich jedoch auf die Zimmerlautstärke beschränken. Dies bedeutet, dass Sie weder Ihre Musikanlange, noch den Fernseher so laut aufdrehen dürfen, dass die Geräusche und der Lärm bei Ihren Mitmenschen in der Umgebung zu hören sind. Gemessen liegt die Zimmerlautstärke bei ca. 30 bis 40 dB. Deutlichere Probleme durch Lärmbelästigung sind natürlich in Mehrfamilienhäusern gegeben, als wenn Sie ein Eigenheim haben, was freistehend auf einem größeren Grundstück liegt.

Für besondere Tage, wie Sonntage und auch Feiertage, gilt die Zimmerlautstärke sogar für den ganzen Tag über. Hier sollten Sie aber einfach austesten, wie laut Sie Ihre Musik oder den Fernseher aufdrehen möchten. Solange Sie an diesen Tagen keine Party feiern, sollte sich dies nicht als Problem darstellen.
In einigen Gemeinden gelten die Ruhezeiten bereits von 20 Uhr bis 7 Uhr. Daher sollten Sie sich vorher genauestens an Ihrem Heimatort darüber informieren, welche Ruhezeiten bei Ihnen gelten.

Ruhestörung: Zwischen 6 Uhr und 22 Uhr darf gefeiert werden?

Dem Gesetz nach dürfen Sie also in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr die Anlage so richtig aufdrehen und laute Musik hören, Ihren Lieblingsfilm in voller Lautstärke genießen und laute Arbeiten durchführen. In der Regel ganz klar: ja, Sie dürfen das. Ausnahme: Sie wohnen in einem Mietshaus und haben besondere Regeln und Richtlinien im Mietvertrag stehen, in denen weitere Ruhezeiten festgelegt sind. Und diese weiteren Ruhezeiten gelten heutzutage fast überall: Zwischen 12 Uhr und 15 Uhr gilt häufig die Mittagsruhe, in welcher Sie den Geräuschpegel ebenfalls auf Zimmerlautstärke einschränken müssen.

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Sofern es bei Ihnen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr keine zusätzlichen Einschränkungen der Ruhestörung gibt, sollten Sie es jedoch auch in dieser Zeit niemals übertreiben. So vermeiden Sie unschöne Streitereien mit Nachbarn.

Tipp! Denn jeder Mensch empfindet Lautstärke nun einmal anders. Die einen fühlen sich eher gestört als andere. Haben Sie immer einen gesunden Menschenverstand und denken Sie darüber nach, ab wann Sie sich von dem Lärm der Nachbarn gestört fühlen würden.

Ruhestörung: Tipps, um Ärger vorzubeugen

Trotz der Gesetze und Einschränkungen durch gewisse Ruhezeiten sollten Sie sich nicht Ihre nächste Feier verderben lassen, oder darauf verzichten, Ihre Lieblingsmusik nur auf Zimmerlautstärke hören zu können. Mit ein paar Tipps und Tricks ist es Ihnen sicherlich auch möglich, den einen oder anderen Streit mit Ihrem Nachbarn oder den Menschen in Ihrer Umgebung zu umgehen.

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Tipps Hinweise
Mit den Nachbarn absprechen Wenn Sie eine Party feiern oder wissen, dass es an einem Tag etwas lauter bei Ihnen werden könnte, informieren Sie bereits im Vorfeld Ihre Nachbarn darüber. Das kann Wunder bewirken und es wird häufig Verständnis dafür aufgebracht, wenn es bei Ihnen mal etwas länger lauter ist.
Laden Sie Ihre Nachbarn ein Sofern Sie eine Party mit vielen Freunden veranstalten, laden Sie doch einfach Ihre Nachbarn auf ein Glas Sekt ein. Gerne wird dann bezüglich der Lautstärke auch mal ein Auge zugedrückt.
Musik hören mir Kopfhörern Wenn Sie Ihre Lieblingslieder laut hören möchten, versuchen Sie es mit Kopfhörern. Das macht genauso einen Spaß und Sie belästigen niemand anderen.
Den Vermieter fragen Manchmal können Sie Ärger im Vorfeld vermeiden, wenn Sie Ihre anstehende Party bereits vorher nicht nur mit Ihren Nachbarn, sondern auch mit Ihrem Vermieter absprechen.

Ruhestörung: Wenn es einmal doch zu laut wird

Keine Frage, auf Feiern und Party wird gerne auch das ein oder andere Bierchen oder Glas Wein getrunken. Sie haben Spaß mit Ihren Freunden, tanzen und vergessen die Zeit. So kann es durchaus schnell passieren, dass Sie bereits in der Ruhezeit sind und Ihre Musik zu laut ist. Was dann?

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Sollten Ihre Nachbarn bei Ihnen klingeln versuchen Sie auf jeden Fall, Verständnis zu zeigen und drehen Sie die Musik umgehend auf Zimmerlautstärke. Sollte es so weit gekommen sein, dass Ihr Vermieter bereits informiert wurde, versuchen Sie auch hier unbedingt, Verständnis aufzubringen. Wenn irgendjemand bereits eine Beschwerde bei der Polizei eingereicht hat, die plötzlich vor Ihrer Haustüre steht gilt auch hier:

  • Ruhe bewahren,
  • verständnisvoll reagieren,
  • die Musik sofort ohne Diskussion auf Zimmerlautstärke zu stellen und
  • sich entschuldigen.

Sofern Sie kein Wiederholungstäter sind und jedes Wochenende wegen Ruhestörung angezeigt werden, werden Sie mit einer Verwarnung davon kommen.

Vor- und Nachteile der Regeln gegen Ruhestörung

  • wer sich an die Regelungen hält, vermeidet Ärger mit den Nachbarn
  • Probleme können auch durch Absprachen umgangen werden
  • Kopfhörer können eine Alternative zu Lautsprechern sein
  • keine

Fazit: Eine Party mit lauter Musik geht auch ohne Ärger

Wie Sie sehen gibt es bezüglich der Ruhestörungen durch Lautsprecher, lauter Musik und einem lauten Fernseher Regeln und Gesetze, die für jeden gelten. Versuchen Sie sich nach Möglichkeit immer an diese Regeln zu halten, um so unnötigen Ärger mit Ihrem Vermieter, Ihren Nachbarn oder im schlimmsten Fall mit der Polizei zu vermeiden. Wenn Sie jedoch Ihre Nachbarn bereits im Vorfeld informieren oder sogar auf ein Getränk oder einen Snack einladen, drücken diese in den meisten Fällen gerne auch einmal ein Auge zu und Sie können Ihre Party auch bis später in den Abend mit lauter Musik feiern.

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Tipp! Und sollte dann doch irgendwann einmal die Polizei vor Ihrer Tür stehen, kommen Sie mit einer Verwarnung davon, sofern Sie nicht bereits öfter durch Ruhestörung aufgefallen sind. Denken Sie jedoch immer daran, es nicht zu übertreiben. So kann der nächsten Party nichts mehr im Wege stehen.

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